Kartenvorverkauf

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Theaterkasse & weitere Buchungsmöglichkeiten

Online-Kartenservice

Möchten Sie Karten online kaufen, gelangen Sie hier zu unserem Online-Ticketshop. Ihre Karte(n) können Sie direkt zu Hause bei sich ausdrucken (print@home). Alternativ schicken wir Ihnen die Karten bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 3,90 € per Post zu.

Bezahlen können Sie online per Lastschrift, per Paypal oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard und American Express).

Theaterkasse und telefonischer Vorverkauf

Die Theaterkasse befindet sich im Foyer des Renitenztheaters, Büchsenstr. 26 in 70174 Stuttgart.
Unsere Theaterkasse sowie der telefonische Ticketservice stehen wie folgt zur Verfügung:

Montag bis Samstag: 17 bis 20 Uhr*
So: 17 bis 19 Uhr*

An Feiertagen gelten die Öffnungszeiten des entsprechenden Wochentags.
*An spielfreien Tagen bleiben die Theaterkasse und der telefonische Ticketservice geschlossen.

 

Ticketbestellungen oder Gutscheinbestellungen sind jederzeit hier möglich und per PDF abrufbar:

Tickets

Gutscheine

Kartenreservierungen

Sie können über unser Kartentelefon, an der Theaterkasse und via E-Mail kostenlos Karten eine Woche lang reservieren. Dies gilt jedoch nicht bei Veranstaltungen, die innerhalb der nächsten sieben Tage stattfinden. Hier beträgt die Reservierungsfrist einen Tag. Reservierte Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt (oder dem bei der Reservierung angegebenen Optionsdatum) nicht abgeholt sind, werden ohne besondere Ankündigung in den freien Verkauf gegeben. Am Veranstaltungstag selbst sind keine Reservierungen mehr möglich.

Weitere Vorverkaufsstellen

Falls Sie unter den oben aufgeführten Bestellmöglichkeiten keine für Sie passende Option gefunden haben, können Sie die Karten auch bei jeder Reservix-Vorverkaufsstelle erwerben. Diese bilden ein sehr dichtes Netz, wo genau sich die nächste in Ihrer Umgebung befindet, können Sie hier schauen.

Ermäßigungen

Kartenpreise

Die Kartenpreise sind im Spielplan angegeben und variieren je nach Veranstaltung.

Die ermäßigten Preise gelten für SchülerInnen, Studierende, RentnerInnen, Menschen mit Behinderung, Auszubildende, Arbeitslose und Bundesfreiwilligendienstleistende. Ein Nachweis ist beim Einlass vorzuzeigen.

RollstuhlfahrerInnen wenden sich zur Buchung bitte direkt an das Renitenztheater unter 0711 / 29 70 75.

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kultur für alle

Kultur für alle

Das Renitenztheater nimmt an der Initiative KULTUR FÜR ALLE Stuttgart e.V. teil. Die Initiative KULTUR FÜR ALLE Stuttgart macht es sich zum Ziel, Barrieren zu Kunst- und Kulturveranstaltungen zu beseitigen und somit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Karteninfos für Bestellungen mit der Bonuscard

  • Die Eintrittskarten sind kostenlos gegen Vorlage der »Bonuscard + Kultur«
  • Karten aus allen Preiskategorien
  • Festes Kartenkontingent von 4 Karten pro Veranstaltung
  • Ausgenommen sind alle Veranstaltungen an den Silvesterabenden (31. Dezember eines jeden Jahres)
  • Vorbestellung mit Abholung an der Abendkasse ist möglich und erwünscht
  • Vorbestellte Karten müssen 30 Min. vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden
Saalplan

Erläuterung

Die unterschiedlichen Grautöne stehen für die Ebenen im Saal (je heller desto höher). Die Kartenpreise variieren je nach Veranstaltung. Zwischen den Reihen gibt es keine Preisabstufungen. Bei den grünen und lilafarbenen Plätzen ist die Sicht aufgrund von Säulen eingeschränkt. Die grünen Plätze sind daher um 6 €, die lilafarbenen Plätze um 8 bis 10 € ermäßigt.

Renitenzclub

Werden Sie Mitglied im…

Ohne unser Publikum wäre unser Theater nicht das, was es ist: Eine der renommiertesten und besten Kabarettbühnen im deutschsprachigen Raum. Für unsere treuesten Gäste und Freunde gibt es den RenitenzClub.

MÖCHTEN SIE MEHR SEIN ALS NUR ZUSCHAUER?

Im RenitenzClub genießen Sie zahlreiche Vorteile:

  • Welcome-Drink bei jedem Besuch
  • ermäßigter Eintritt für jede von Ihnen besuchte Veranstaltung
  • exklusive Renitenz-Post
  • und weitere Überraschungen

UND DAS ALLES FÜR NUR 45 EURO (EINZELMITGLIEDSCHAFT) ODER 65 EURO (TANDEMMITGLIEDSCHAFT) IM JAHR

Der RenitenzClub freut sich auf Sie! Um Mitglied zu werden füllen Sie einfach den Mitgliedsantrag als PDF-Dokument aus uns senden diesen postalisch oder per Mail an uns.

Detaillierte Infos zum RenitenzClub entnehmen Sie bitte den AGB.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Clubabteilung unter club(at)renitenztheater.de.

Anfahrt

Anfahrt & Parken

Wegbeschreibung

Das Renitenztheater liegt im Hospitalviertel in der Büchsenstraße 26.

Mit dem Auto

Parkmöglichkeiten
Parkplatz Theodor-Heuss-Straße, Zufahrt über Kienestraße
Parkhaus Hofdienergarage in der Schloßstraße
Parkhaus Schloßstraße in der Schloßstraße
Parkhaus LG-Stadtmitte in der Calwer Straße

Anfahrt mit Öffentlichen Verkehrsmitteln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Renitenztheater Stuttgart e.V.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen uns, dem Renitenztheater Stuttgart e.V. (im Weiteren „wir“, bzw. „Renitenztheater“) und Ihnen, dem Erwerber von Eintrittskarten des Renitenztheaters (im Weiteren „Sie“ bzw. „Kunde“).

(2) Soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen, gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Kunden, die Eintrittskarten über Wiederverkäufer und Mitglieder von Besucherorganisationen erworben haben und Kunden, die an Kooperationsveranstaltungen des Renitenztheaters mit Dritten teilnehmen.

2. Spielplan und Beginnzeiten

(1) Gültig sind jene Spielplandaten, Programme und Anfangszeiten, die das Renitenztheater in seinen offiziellen Veröffentlichungen bekannt gibt sowie auf der theatereigenen Website einstellt. Grundsätzlich beginnen die Vorstellungen im Renitenztheater von Montag bis Samstag um 20.00 Uhr, an Sonntagen um 19.00 Uhr. Kooperationsveranstaltungen bzw. Sonderveranstaltungen können von dieser Regelung abweichen. Auch für solche Veranstaltungen gelten die Hinweise in den offiziellen Veröffentlichungen und Ankündigungen des Renitenztheaters.

(2) Für alle anderen, nicht vom Renitenztheater getätigten Veröffentlichungen übernimmt das Renitenztheater keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten der Theaterkasse und Kontaktdaten

(1) Die Theaterkasse und der telefonische Vorverkauf des Renitenztheaters sind zu den in den offiziellen Veröffentlichungen des Renitenztheaters angegebenen Zeiten geöffnet. Diese sind:

  • Montag - Samstag 17.00 bis 20.00 Uhr
  • Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr
  • Feiertags gelten die Öffnungszeiten des entsprechenden Wochentags
  • An spielfreien Tagen bleiben Theaterkasse und telefonischer Vorverkauf geschlossen.

(2) Während der Öffnungszeiten ist die Theaterkasse unter der Rufnummer 0711 / 29 70 75 erreichbar. Ab einer Stunde vor Beginn einer Vorstellung hat der Vertrieb von Karten für den jeweiligen Veranstaltungsabend Vorrang. Je nach Besucherandrang kann unter Umständen kein Verkauf von Karten für andere Termine vorgenommen werden.

Zusätzlich kann die Theaterkasse unter der E-Mail-Adresse kasse@renitenztheater.de kontaktiert und erreicht werden.

Website: www.renitenztheater.de

Anschrift:
Besuchereingang und Theaterkasse: 70174 Stuttgart, Büchsenstraße 26
Verwaltung und Theaterbüro: 70174 Stuttgart, Hospitalstraße 10

4. Eintrittspreise und Ermäßigungen

(1) Es gelten die vom Renitenztheater in seinen offiziellen Veröffentlichungen, auf seiner Website www.renitenztheater.de sowie auf dem Ticket-Portal www.reservix.de (und dessen Vertriebskanälen) kommunizierten Eintrittspreise. Diese können von Veranstaltung zu Veranstaltung differieren. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten.

(2) Bei Vorstellungen, die nicht explizit als „Sonderveranstaltung“ oder „Ausnahme von Ermäßigung“ deklariert sind, besteht Anspruch auf Ermäßigung im Renitenztheater für Schüler, Studenten, Rentner, Menschen mit Behinderung, Auszubildende, Arbeitslose und Bundesfreiwilligendienst-Leistende. Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. bei der Reservierung der Eintrittskarte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Kaufvorgangs können auf die gekaufte Eintrittskarte keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Berechtigte Personengruppen haben einen entsprechenden gültigen Ausweis zusammen mit der Eintrittskarte beim Einlass der Veranstaltung vorzuzeigen. Wird der Ausweis nicht vorgezeigt, kann ein Einlass nur gewährt werden, wenn der Kunde den Differenzbetrag zum Normalpreis an der Theaterkasse nachlöst.

5. Ticketverkauf

5.1 Vorverkauf

Der Kartenvorverkauf wird in der Regel jeweils zum 15. eines Monats erweitert, sodass regelmäßig eine Vorverkaufsspanne besteht. Abweichungen von diesem Rhythmus kann es vereinzelt geben. Speziell im Rahmen der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie muss der Rhythmus immer wieder angepasst werden.

5.2 Reservierungen

(1) Über das Kartentelefon (0711 / 29 70 75), an der Theaterkasse (70174 Stuttgart, Büchsenstraße 26) und via E-Mail (kasse@renitenztheater.de) können Karten für Veranstaltungen in der Zukunft befristet für die Dauer von einer Woche reserviert werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb der nächsten sieben Tage ab Anfrage-Datum stattfinden. Dafür beträgt die Reservierungsfrist einen Tag. Reservierungen am Veranstaltungstag sowie am Tag davor sind nicht möglich.

(2) Reservierte Karten, die bis zum Ablauf der Reservierungsfrist (oder des bei der Reservierung angegebenen Optionsdatums) nicht abgeholt werden, gehen ohne vorherige Ankündigung zurück in den freien Verkauf. Ein Anspruch auf die reservierten Karten oder Plätze besteht nach diesem Zeitpunkt nicht mehr.

5.3 Bezahlung / interner Vorverkauf

(1) Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Barzahlung an der Theaterkasse, EC-Zahlung an der Theaterkasse, SEPA-Lastschrift-Verfahren an der Theaterkasse oder im telefonischen Vorverkauf, Einlösen von gültigen Gutscheinen an der Theaterkasse.

(2) Beim Kauf von Eintrittskarten an der Theaterkasse hat der Kunde die Eintrittskarten (insbes. Vorstellung und Datum) und evtl. Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

(3) Bei Zahlungen per SEPA-Lastschrift, informieren wir Sie per E-Mail spätestens einen Arbeitstag vor dem Fälligkeitstermin über den Lastschrifteinzug. Sollte der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich die Abbuchung auf den ersten darauffolgenden Bankarbeitstag. Bitte leiten Sie die Information über den Fälligkeitstermin an den Kontoinhaber weiter, wenn dieser abweichend ist.

5.4 Externer Vorverkauf

(1) Online sowie an zahlreichen Vorverkaufsstellen (https://shop.reservix.de/vorverkaufsstellen) können Tickets über das Buchungsportal reservix.de gebucht werden. Für den online Buchungsvorgang der Reservix GmbH (im Weiteren „Reservix“) gelten ausschließlich die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reservix GmbH für den Online-Kauf von Eintrittskarten (im Weiteren „AGB von Reservix“), abrufbar unter: https://s3.eu-central-1.amazonaws.com/reservix/AGB_Ticketkunde_RX_DE.pdf. Darüber hinaus gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Das Renitenztheater haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte oder Verkäufe der Reservix oder anderer Vorverkaufsstellen.

5.5 Postzustellung

Auf Wunsch werden Eintrittskarten, die bei telefonischer Bestellung mittels SEPA-Lastschriftverfahren beim Renitenztheater bezahlt wurden, gegen eine Gebühr zugesandt. Eine Gewähr für die rechtzeitige Postzustellung der Eintrittskarten wird nicht übernommen. Das Versandrisiko trägt der Kunde.

5.6 Gutschein-Kauf

(1) Gutscheine können an der Theaterkasse oder online über das Ticketsystem von Reservix erworben werden. Für Letzteres gelten die AGB von Reservix.

(2) An der Theaterkasse erworbene Gutscheine sind zeitlich unbegrenzt gültig.

(3) Bei telefonischer Bestellung und bei Online-Buchungen ist der Gutschein über den auf dem Gutschein aufgedruckten Code einlösbar. Teileinlösungen sind möglich, der Restbetrag bleibt auf dem Gutscheincode verbucht und kann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.

(4) Eine Auszahlung des Restbetrages bzw. des Gegenwertes eines Gutscheines überhaupt ist ausgeschlossen.

5.7 Kartenrückgabe

Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei Verhinderung des Kunden nach Bezahlung eines Tickets räumt das Renitenztheater nach freiem Ermessen im Einzelfall eine Tauschmöglichkeit ein. Dies ist abhängig vom jeweiligen Verhinderungsgrund und wird von Fall zu Fall neu entschieden. Voraussetzung für einen Veranstaltungstausch ist, dass die Originalkarte der betroffenen Veranstaltung bis spätestens 17 Uhr am Veranstaltungstag im Kartenbüro vorliegt.

5.8 Karten-Verlust

Im Falle eines Verlustes einer Eintrittskarte ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich dem Renitenztheater mitzuteilen. In diesem Fall kann das Renitenztheater nach freiem Ermessen im Einzelfall eine Ersatzkarte ausstellen. Sollte/n die verlorene/n Karte/n dennoch für die entsprechende Vorstellung von Dritten eingelöst werden, verliert die ausgestellte Ersatzkarte damit ihre Gültigkeit. Eventuelle Ansprüche haben Kunde und Besitzer der Karte untereinander zu vereinbaren. Das Renitenztheater gewährt demjenigen Eintritt zur Vorstellung, der die Originalkarte in unentwertetem Zustand am Einlass vorweisen kann.

5.9 Widerrufsrecht:

Gemäß § 312g, Absatz 2, Ziffer 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht beim Kauf von Eintrittskarten, da das Renitenztheater seine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt und der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin vorsieht.

6. Veranstaltungsablauf

6.1 Verlegung der Vorstellung, Vorstellungsausfall/-abbruch

(1) Im Falle einer Verlegung der Vorstellung auf einen anderen Termin behalten die gekauften Karten ihre Gültigkeit und können an dem neu festgelegten Termin für die Vorstellung genutzt werden.

(2) Kann der Kunde die Veranstaltung zum neu festgesetzten Termin nicht besuchen oder kommt keine Verlegung der Vorstellung zustande, fällt die Vorstellung also ersatzlos aus, erhält der Kunden den Ticket-Preis erstattet.

(3) Vorstehender Absatz gilt entsprechend im Falle eines Veranstaltungsabbruchs vor der Pause.

(4) Im Falle der Rückerstattung des Ticket-Preises können die Karten mit einer Frist von zwei Wochen an der Stelle, bei der die Tickets erworben wurden, zurückgegeben werden. Dies ist im Falle des Ticketkaufs beim Renitenztheater die Theaterkasse, beim Kauf über Reservix bzw. eine Vorverkaufsstelle Reservix bzw. die jeweilige Vorverkaufsstelle. Es wird dabei der reine Ticket-Preis (exklusive Service-Gebühren wie z.B. Versand oder Print@home) zurückerstattet.

(5) Für mögliche Schadenersatzansprüche des Kunden gilt Ziff. 7.

6.2 Programm- und /oder Besetzungsänderungen

(1) Das Renitenztheater behält sich Programm- und /oder Besetzungsänderungen vor.

(2) Unwesentliche Programm- und /oder Besetzungsänderungen (z.B. der Austausch eines Musikers oder Hintergrundsängers) begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Kaufpreises.

(3) Handelt es sich um eine wesentliche Programmänderung (z.B. beim Austausch eines Solokünstlers), wird dem Kunden der Ticket-Preis erstattet. Für die Rückerstattung des Ticket-Preises gilt Ziff. 6.1 Abs. 4 entsprechend.

6.3 Sitzplatzänderung

(1) Das Renitenztheater behält sich vor, dem Kunden einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für das Renitenztheater aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten), nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen.

(2) Ist der ersatzweise zugewiesene Platz mit dem gebuchten Platz nicht vergleichbar, hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.

7. Haftung

(1) Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):

(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Hausordnung

8.1. Hausrecht, Hausverbot

(1) Das Hausrecht wird durch das Renitenztheater, durch seine Mitarbeiter bzw. durch von diesem beauftragte Dritte (z.B. Veranstalter, Sicherheitsdienst) ausgeübt.

(2) Den Weisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.

(3) Hausverbote, die durch das Renitenztheater ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten durchgeführt werden. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet das Renitenztheater auf Antrag nach billigendem Ermessen.

8.2. Zutritt zu den Räumlichkeiten / der Veranstaltung

(1) Das Renitenztheater ist berechtigt, den Zutritt zu den Räumlichkeiten – insbesondere zum Zuschauerraum – für Besucher, Aussteller und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, so z.B. den Zutritt nur gegen Vorlage eines Eintrittsausweises bzw. einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der nachfolgenden Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.

(2) Durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst können Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge der Besucher auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden und gefährliche Gegenstände für die Dauer des Besuches sichergestellt werden. Weitergehende Personenkontrollen können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen im Einzelfall angeordnet werden.

(3) Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist verboten:

  • Waffen, Gas-Sprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschenfeuerzeuge und Haarspray;
  • sperrige Gegenstände, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände, mit Gas gefüllte Ballons;
  • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial;
  • Speisen und Getränke (außer Snacks und Getränke, die an der Bar im Foyer erworben wurden);
  • Regenschirme, Rucksäcke, Einkaufstaschen, Taschen und ähnliche Behältnisse, die größer als ein DIN A4 Blatt sind, dürfen aus Gründen der Brandlast und der Stolpergefahr nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

(4) Besucher, die mit der Kontrolle an sich und ggf. mit der Sicherstellung bzw. Abgabe von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung und/oder von Besuchern führen können, nicht einverstanden sind, kann der Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder der Veranstaltung verwehrt werden. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung eines Eintrittsgeldes/Ticket-Preises besteht nicht.

(5) Abs. 4 gilt entsprechend für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen.

(6) Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche des Renitenztheaters, insbesondere des Bühnen- und Künstlergarderoben-Bereichs, ist den Kunden ausdrücklich untersagt.

(7) Es besteht kein Anspruch auf Spät-Einlass zum Zuschauerraum. Dem Theaterpersonal ist je nach Inszenierung und Programm vorbehalten, Kunden, die zu spät kommen, erst zur nächsten Pause Einlass zum Zuschauerraum zu gewähren.

8.3. Garderobe

(1) Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung besonders wertvoller Gegenstände abzulehnen.

(2) Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

(3) Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn nachweislich glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

8.4. Aufenthalt in den Räumlichkeiten / der Veranstaltung

(1) Alle Einrichtungen der Räumlichkeiten sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

(2) In den Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Das Rauchverbot schließt sogenannte E-Zigaretten mit ein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.

(3) Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Räumlichkeiten sofort zu verlassen.

(4) Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt, ist zu unterlassen, insbesondere:

  • jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich);
  • der Weiterverkauf bereits erworbener Tickets für Veranstaltungen im Renitenztheater bzw. andere Veranstaltungshäuser im Foyer des Renitenztheaters;
  • das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art;
  • das Mitnehmen von Tieren; Ausnahmen: Assistenzhunde für Menschen mit Behinderung, Blindenhunde, Diensthunde;
  • die Verunreinigung des Zuschauerraumes, des Foyers und der Gästetoiletten sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden;
  • das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände ist nicht gestattet;
  • nicht genehmigte Versammlungen und Aufzüge aller Art.

8.5 Ton- Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung

Jegliche Ton-, Video- oder Bildaufnahmen zum Zweck der kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sind untersagt.

8.6 Jugendschutzgesetz/Kinder

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an der Kasse und im Einlassbereich. Das Renitenztheater rät generell davon ab, Kleinkinder und Säuglinge mit in den Zuschauerraum zu nehmen und behält sich vor, den Eintritt einschränkend zu regeln oder zu untersagen.

8.7 Recht am eigenen Bild

Alle Personen, die die Räumlichkeiten betreten oder sich dort aufhalten, werden ggf. auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Räumlichkeiten hingewiesen.

8.8 Lautstärke bei Musikveranstaltungen

Die Besucher werden darauf hingewiesen, falls während der Veranstaltung im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter stellt den Besuchern auf Anforderung Gehörschutz zur Verfügung.

9. Datenschutz

(1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist: Renitenztheater Stuttgart e.V., Hospitalstraße 10, 70174 Stuttgart, Deutschland, Tel.: +49 (0) 711 / 29 70 75, Fax: +49 (0) 711 / 236 14 33, E-Mail: buero@renitenztheater.de

(2) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und der Rechnungslegung. Sofern Sie bei der Anmeldung oder bei der Veranstaltung in weitere Datenverarbeitungen einwilligen, werden die Daten für die jeweils angegebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(3) Wir können die von Ihnen angegebenen Daten zudem verarbeiten, um Sie über weitere interessante Angebote zu informieren. Wir können Ihnen hierbei auch Informations-E-Mails für ähnliche Waren oder Dienstleistungen zusenden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO. Sie können jederzeit verlangen, von uns keine solchen Angebote und/oder Informations-E-Mails mehr zu erhalten (Widerruf). Den Widerruf können Sie durch Klick auf den in jeder Informations-E-Mail bereitgestellten Link, per E-Mail an kasse@renitenztheater.de oder durch eine Nachricht an die vorstehend in Ziff. 9 Abs. 1 angegebenen Kontaktdaten erklären.

(4) Ihnen stehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die nachfolgend aufgeführten Rechte gegenüber uns zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO;
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten gem. Art. 16 und Art. 17 DSGVO;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 18 DSGVO;
  • Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format gem. Art. 20 DSGVO;
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 21 DSGVO, sofern sie auf einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f) DSGVO beruht;
  • Recht auf Widerruf einer uns ggf. erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO.

Zusätzlich können Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO geltend machen. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden.

10. Streitbeilegungsverfahren

Das Renitenztheater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

 

 

Stuttgart, den 1. Oktober 2018

Aktuelles

FALK gewinnt den 27. Stuttgarter Besen in GOLD und den Gerhard-Woyda-Publikumspreis!

Am Dienstagabend, den 12. März 2024, traten acht herausragende Künstler*innen aus allen Bereichen des Humors bei der 27. Ausgabe des Kabarettpreises ‚Stuttgarter Besen‘ gegeneinander an. 

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Countdown läuft: Der Stuttgart Besen 2024 steht bevor!

Der 27. Wettbewerb um den "STUTTGARTER BESEN" verspricht ein Abend voller Unterhaltung und Spannung zu werden. Am Dienstag, den 12. März, um 19 Uhr, öffnet das Renitenztheater zusammen mit dem SWR Fernsehen seine Türen für acht talentierte Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Genres der großer Kleinkunst.

 

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Laura Braun: Stimme gegen Kinderarmut erobert die TopTen beim ProtestSongContest

Mit großer Freude teilen wir heute eine bemerkenswerte Geschichte mit euch, die sich in den letzten Tagen ereignet hat. „Unsere“ geschätzte Künstlerin und liebe Freundin, Laura Braun, hat mit ihrer ersten Single "Nullsummenspiel" nicht nur eine musikalische Reise begonnen, sondern auch ein wichtiges gesellschaftliches Tabu gebrochen: die Stigmatisierung von Kinderarmut in Deutschland.

Die Botschaft von "Nullsummenspiel": Eine persönliche Reise durch Kinderarmut

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