Aktuelles

Corona-"Alarmstufe II" ab Mittwoch, 24.11.2021

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ab 24.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die sog. „Alarmstufe II“. Dies bedeutet, dass für Ihren Veranstaltungsbesuch ab sofort die Regelung 2G-Plus greift: geimpft oder genesen und zusätzlich ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden) von einer offiziellen Teststation (Selbsttests sind nicht gültig). Die Landesverordnung sieht auch vor, dass Impfzertifikate in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Sowohl in der "Alarmstufe" als auch in der "Alarmstufe II" gilt eine Kapazitätsreduktion von 50%.

Ausgenommen von der Regelung sind:

Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.

Personen, die als Schülerin oder Schüler (bis zur Volljährigkeit) an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen (Nachweis über Schülerausweis).

Asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen (Nachweis über ärztliche Bescheinigung) nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Veranstaltungs-Besuch über die aktuell geltenden Regelungen.

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