Aktuelles

Corona-"Alarmstufe" ab Mittwoch, 17.11.2021

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ab Mittwoch, den 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die sog. „Alarmstufe“. Dies bedeutet, dass ab sofort Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zugang mehr zu Veranstaltungen erhalten. Es gilt die 2G-Regelung. Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests sind nicht mehr gültig.

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind:

  • Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
  • Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen (Nachweis über Schülerausweis)
  • Asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen (Nachweis über ärztliche Bescheinigung) nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Veranstaltungs-Besuch über die aktuell geltenden Regelungen.

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